Hauptinhalt Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege (Pflegegrade 2 bis 5)
- Für die Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse Kosten in Höhe von jeweils bis zu 1,774 Euro.
- Für die Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse Kosten in Höhe von bis zu 1.612 Euro.
- Kurzzeitpflege nach §39 c SGB V (ohne Pflegegrad)
- Für die Kurzzeitpflege nach §39 c SGB V übernimmt die Krankenkasse Kosten in Höhe von bis zu 1.612 Euro