Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

  • Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege (Pflegegrade 2 bis 5)
  • Für die Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse Kosten in Höhe von jeweils bis zu 1,774 Euro.
  • Für die Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse Kosten in Höhe von bis zu 1.612 Euro.
  • Kurzzeitpflege nach §39 c SGB V (ohne Pflegegrad)
  • Für die Kurzzeitpflege nach §39 c SGB V übernimmt die Krankenkasse Kosten in Höhe von bis zu 1.612 Euro