Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

  • Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege (Pflegegrade 2 bis 5)
  • Für die Kurzzeitpflege- und Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse ein Jahresbudget  in Höhe von bis zu 3.539 Euro.
  • Kurzzeitpflege nach §39 c SGB V (ohne Pflegegrad)
  • Für die Kurzzeitpflege nach §39 c SGB V übernimmt die Krankenkasse Kosten in Höhe von bis zu 1.612 Euro