Hauptinhalt Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege (Pflegegrade 2 bis 5)
- Für die Kurzzeitpflege- und Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse ein Jahresbudget in Höhe von bis zu 3.539 Euro.
- Kurzzeitpflege nach §39 c SGB V (ohne Pflegegrad)
- Für die Kurzzeitpflege nach §39 c SGB V übernimmt die Krankenkasse Kosten in Höhe von bis zu 1.612 Euro